Anzahl von Behinderung in der Gesellschaft
In Deutschland leben laut Angaben des Statistisches Bundesamt rund 7,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,3 % der Bevölkerung. In der Altersgruppe der über 64-Jährigen liegt der Anteil mit etwa 24,5 % deutlich höher. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist davon auszugehen, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden.

Politische Repräsentation von Menschen mit Behinderungen
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit Menschen mit Behinderungen in politischen Gremien wie Stadträten, Landesparlamenten, dem Bundestag oder dem Europäischen Parlament angemessen vertreten sind. Zwar existieren zahlreiche Interessenvertretungen wie der Sozialverband VdK Deutschland, der Sozialverband Deutschland, der Deutscher Behindertenrat oder der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, jedoch sind diese nicht unmittelbar an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt, sondern haben, wenn überhaupt, nur eine beratene Funktion.

Forderungen nach mehr Beteiligung
Diese Verbände weisen seit Jahren darauf hin, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen in politischen Entscheidungsprozessen häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden. So fordert der Deutsche Behindertenrat eine stärkere, aktive und informierte Beteiligung von Betroffenen und ihren Organisationen an allen sie betreffenden Entscheidungen. In der Praxis finden politische Entscheidungsprozesse jedoch häufig ohne ausreichende Beteiligungsmöglichkeiten für diese Personengruppe statt, obwohl diese aufgrund einer sich überalternden Gesellschaft so wichtig wäre.

Fehlende Daten und strukturelle Defizite
Allesdeutet darauf hin, dass eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bislang nicht vollständig erreicht ist und sich dies auch in der Zusammensetzung politischer Gremien widerspiegelt. Eine fundierte Bewertung ist jedoch schwierig, da Politikerinnen und Politiker nicht verpflichtet sind, Angaben zu einer Behinderung zu machen. Entsprechend fehlen belastbare Daten zur tatsächlichen Repräsentation.

Meine Arbeit in der Kommission zur Förderung der Inklusion on Menschen mit Behinderungen in Münster (kurz: KIB)
Der Rat der Stadt Münster beschließt in jeder Legislaturperiode, ob eine „Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet wird. Sie ist jedoch nicht mit einem Ausschuss des Rates der Stadt gleichzusetzen, verfügt aber über die Befugnis, den Ausschüssen sowie dem Rat bzw. dem Oberbürgermeister Beschlussvorlagen vorzulegen. Ziel der Kommission ist es, Anregungen und Kritik von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie anderen Interessierten aufzunehmen und dadurch zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in Münster beizutragen.
Politische Realität
In weiteren Ausschüssen, Gremien und Arbeitsgemeinschaften wird an Maßnahmen gearbeitet, um die Stadt Münster barrierefreier zu gestalten. Als stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft 5 „Stadtplanung und Verkehr“ bleibt jedoch vieles bis heute ungeklärt, da es kein rechtsverbindliches barrierefreies Gesamtkonzept für das Stadtgebiet gibt.
Wie viele Behindertenparkplätze werden beispielsweise bei Festivitäten benötigt? Was geschieht, wenn Behindertenparkplätze durch Baustellen wegfallen oder von einem Schrankensystem blockiert werden und damit öffentliche Gebäude nicht mehr erreichbar sind? Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragestellungen, die uns in der Kommission beschäftigen.
Derzeit liegt zudem zum zweiten Mal eine Vorlage zur Abstimmung im Stadtrat vor, die unten heruntergeladen werden kann.
