KIB (Stadt Münster)
Die Kommission für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster (kurz: KIB) stellt 20.000 € zur Verfügung. Ziel dieses Fördertopfes ist es, Inklusion stärker in die Öffentlichkeit zu bringen.
Gefördert werden:
- Projekte von Vereinen, Gruppen und Organisationen in Münster, insbesondere von und für Menschen mit Behinderungen.
- Projekte und Maßnahmen der KIB (auch mit externen Partnern sowie städtischen Ämtern), einschließlich Fachveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Ein Förderantrag kann formlos gestellt werden.
Kontakt: Doris Rüter
E-Mail: RueterD@stadt-muenster.de

Gesundheitsamt (Stadt Münster)
Um ein Höchstmaß an Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ist ein inklusives Gesundheitssystem notwendig, das auf ihre besonderen Bedürfnisse eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen bietet.
Das Gesundheitsamt Münster stellt hierfür jährlich 10.000 Euro für die Förderung von Projekten zur inklusiven Gesundheitsversorgung bereit.
Mit diesen Mitteln unterstützt das Gesundheitsamt Projekte, die dazu beitragen, das Ziel einer inklusiven Gesundheitsversorgung zu erreichen. Gefördert werden Anträge zu den Themen Aus-, Weiter- und Fortbildungen, Patienteninformationen, Präventionsprogramme, Barrierefreiheit sowie Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen in allen Quartieren. Die Antragsfrist ist der 31. März eines jeden Jahres. Ein Beirat entscheidet auf Grundlage der Förderrichtlinien über die eingereichten Anträge.
Kontakt: Verena De Silva

Inklusionsschecks des Landes NRW
Der Inklusionsscheck NRW unterstützt Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Für 2026 können Anträge gestellt werden, und es werden insgesamt 250 Projekte finanziell gefördert. Die Förderung kann für Veranstaltungen, Fortbildungen oder barrierefreie Kommunikation beantragt werden, wobei ein Betrag von 2.000 Euro pro Scheck gewährt wird. Die Anträge können über die Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingereicht werden.
Die Frist zur Antragstellung für 2025 ist am 30.09.2025 abgelaufen. Neue Anträge können voraussichtliche Ende März / Anfang April 2026 gestellt werden.
Alle Anträge können während der Antragsphase online gestellt werden unter soziales.web
Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.
